Was kosten eine EV-Ladestation und die Montage?
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Fot. cottonbro studioSie möchten eine Ladestation nur für sich montieren — auf Ihrem Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz des Wohnblocks? Leitungen und Stromversorgung verlaufen fast immer durch das Gemeinschaftseigentum, deshalb ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft nötig. Das polnische Elektromobilitätsgesetz gibt Ihnen jedoch einen Anspruch darauf und ein klares Verfahren. Wir erklären Schritt für Schritt, wie es abläuft, was es kostet und wie die Energie abgerechnet wird.
Dieser Artikel betrifft eine Ladestation zur individuellen Nutzung: einen einzelnen Ladepunkt auf einem Stellplatz, den ausschließlich Sie nutzen und der zum Laden Ihres Autos dient. Die Ladestation wird weder anderen Bewohnern noch fremden Fahrern zur Verfügung gestellt.
Das ist eine andere Situation als eine gemeinsame Ladeinfrastruktur für das gesamte Gebäude, die viele Bewohner nutzen. Eine solche Installation erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, ein Sammelgutachten und eine Planung, bei kostenpflichtiger Bereitstellung zudem Prüfungen durch das UDT (polnisches Amt für technische Überwachung) — darüber schreiben wir am Ende des Artikels.
Das Recht, einen Ladepunkt in einem Mehrfamilienhaus zu installieren, regelt Art. 12b des polnischen Gesetzes über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe. Den Antrag stellen kann eine Person, die:
Ein Gutachten ist nicht erforderlich, wenn das Gebäude von Anfang an mit einer Installation zur Versorgung von Ladepunkten geplant und gebaut wurde. Das Verfahren sieht so aus:
Die Zustimmung zu einer Ladestation für den individuellen Gebrauch hängt nicht vom Gutdünken der Nachbarn ab. Der Vorstand darf nur in bestimmten Fällen ablehnen, u. a. wenn:
Die Kosten trägt der Antragsteller: Gutachten, Planung, Ladestation, Montage und eventuelle Anschlussarbeiten. Die Gemeinschaft zahlt nichts zu Ihrer Ladestation dazu — und sollte auch nichts zu der Energie beisteuern, die Sie verbrauchen.
Bei Domena Power kostet das Gutachten mit Planung 3.000 zł netto (3.690 zł brutto) für den ersten Ladepunkt. Stellen mehrere Nachbarn gleichzeitig einen Antrag, kostet jeder weitere Ladepunkt in derselben Immobilie nur 330 zł netto (405,90 zł brutto) — die Kosten pro Person sinken um ein Mehrfaches. Die Montage inklusive Material kostet meist 3.500–6.000 zł.
Die Montagekosten hängen von der Entfernung zum Verteiler und den Gegebenheiten im Gebäude ab. Ein genaues Angebot erstellen wir individuell.
Die Ladestation an den Zähler der eigenen Wohnung anzuschließen, ist in einer Tiefgarage selten möglich — meist liegen mehrere Geschosse dazwischen. In der Praxis wird die Ladestation aus der Installation des Gemeinschaftseigentums versorgt, daher muss der Verbrauch verlässlich gemessen und abgerechnet werden.
Dafür braucht es eine Ladestation mit MID-zertifiziertem Zähler (oder einen MID-Unterzähler vor der Ladestation). Anhand seiner Werte stellt die Verwaltung dem Eigentümer Belastungsanzeigen zu den tatsächlichen Kosten pro kWh aus. Mit dem System von Domena Power gelangen die Werte per Fernauslesung ins Panel — der Verwalter muss nicht vor Ort Zählerstände notieren, und Sie sehen Verbrauch und Kosten in der App.
Eine Ladestation für den Eigenbedarf, die nicht für eine Ladedienstleistung an andere Personen genutzt wird, unterliegt grundsätzlich keinen UDT-Prüfungen.
Gibt es mehrere Interessenten, lohnt sich ein gemeinsames Projekt statt einzelner Anträge. Ein Sammelgutachten mit dynamischem Lastmanagement (DLB) bringt mehr Ladepunkte am bestehenden Hausanschluss unter und senkt die Kosten pro Person. Eine solche Installation erfordert jedoch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, und Ladestationen, die vielen Nutzern kostenpflichtig zur Verfügung stehen, unterliegen den Prüfungen des UDT.
Informationsartikel, keine Rechtsberatung. Einzelheiten des Verfahrens im konkreten Gebäude sollten Sie mit dem Verwalter oder einem Rechtsanwalt klären.
Wir übernehmen den gesamten Prozess schlüsselfertig — so können wir helfen:
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Rufen Sie an oder schreiben Sie — wir beantworten Ihre Fragen zu Gutachten, Montage und Abrechnung der Ladestationen. Sie können Ihre Anfrage auch im nebenstehenden Formular hinterlassen.