Brandschutzgutachten und UDT-Abnahme von Ladestationen
Wir erstellen Brandschutzgutachten und -stellungnahmen und stellen die für die technische UDT-Abnahme einer Ladestation nötige Dokumentation zusammen bzw. rekonstruieren sie. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der Bestandsaufnahme des Objekts und dem Gutachten des Brandschutzsachverständigen über die vollständigen Unterlagen bis zur Anmeldung zur UDT-Prüfung und zur Betriebszulassung.
Wir übernehmen Gutachten, Dokumentation und den gesamten Prozess
Wir lassen Sie mit den Formalitäten nicht allein. Wir erstellen das Brandschutzgutachten, stellen die UDT-Dokumentation zusammen bzw. rekonstruieren sie und führen die Anmeldung bis zur Betriebszulassung der Station.
Brandschutzgutachten und -stellungnahme
Wir erstellen ein Gutachten des Brandschutzsachverständigen für die Ladestation — konform mit den Brandschutzanforderungen des Gebäudes und bereit für den UDT-Antrag.
Dokumentation für die UDT-Abnahme
Wir stellen die für die technische UDT-Prüfung nötige Dokumentation zusammen und rekonstruieren, wo sie fehlt, die Anlagendaten anhand von Messungen und Berechnungen.
Begleitung durch den gesamten Prozess
Wir melden die Station zur UDT-Prüfung an und führen Sie durch alle Formalitäten — bis zur Betriebszulassung der Ladestation.
Wann ist die Unterschrift eines Brandschutzsachverständigen erforderlich?
Die Unterschrift des Brandschutzsachverständigen ist eine Überprüfung des Objekts anhand der aktuellen Vorschriften und die Bestätigung, dass die Planung der Ladeinstallation den vom Planer festgelegten Brandschutzanforderungen des Gebäudes entspricht. Für individuelle (private) Ladestationen betrifft dies vor allem Mehrfamilienhäuser und Tiefgaragen. Für interne (gemeinsam genutzte) und öffentliche (allgemein zugängliche) Ladestationen ist das Gutachten dagegen in jedem Objekt erforderlich — unabhängig vom Installationsort, auch für Stationen im Freien außerhalb des Gebäudes.
Der Sachverständige prüft insbesondere die Integration der Ladestation in die aktiven Brandschutzsysteme des Gebäudes:
- Brandmeldeanlage (SSP) und Alarmierung.
- Handfeuermelder (ROP).
- Brandschutzschalter (PWP).
Bei Auslösung eines dieser Systeme müssen die Ladestationen vom Ladevorgang getrennt werden.
Der Sachverständige prüft außerdem die Übereinstimmung der Planung mit der Einteilung des Gebäudes in Brandabschnitte — einschließlich der korrekten Ausführung der Installationsdurchführungen durch Abschnittsgrenzen (Schotts mit der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer), damit die Kabeltrassen der Ladestationen die Trennung der Brandabschnitte nicht beeinträchtigen.
In der Praxis stellt der Sachverständige in der überwiegenden Mehrheit der Fälle (ca. 99%) keine wesentlichen planerischen Anforderungen an das Gebäude. Es werden auch keine gesonderten Notabschaltsysteme für die Stromversorgung einer einzelnen Ladestation eingesetzt — befindet sich die Ladestation in einem Objekt, wird sie global zusammen mit dem gesamten Brandabschnitt abgeschaltet, nicht einzeln. Derartige Not-Aus-Schalter werden ausschließlich im Freien außerhalb des Objekts eingesetzt.
Wann ist eine UDT-Abnahme erforderlich?
Ladestationen unterliegen vor der Betriebszulassung einer technischen Prüfung durch das Amt für technische Aufsicht (UDT). Ob die Abnahme erforderlich ist, hängt davon ab, wer die Ladestation nutzt.
UDT-Abnahme erforderlich
- Öffentliche (allgemein zugängliche) Ladestationen — für jeden zugänglich, an verschiedenen Standorten, meist nicht an ein bestimmtes Objekt gebunden und nicht für eine geschlossene Nutzergruppe bestimmt, z. B. auf gewerblichen Parkplätzen oder an öffentlichen Einrichtungen.
- Interne Ladestationen — gemeinsam genutzt in einem Objekt, z. B. in der Garage einer Eigentümergemeinschaft, in einem Hotel oder Bürogebäude, für Mieter, Mitarbeiter und Gäste. Ohne Zugang von außen.
UDT-Abnahme nicht erforderlich
- Eine individuelle Ladestation — ein einzelner Punkt für einen Nutzer, z. B. eine Wallbox in einem Einfamilienhaus oder an einem individuellen Stellplatz in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses.
Welche Unterlagen sind für die UDT-Abnahme erforderlich?
Dem Antrag auf technische UDT-Prüfung wird ein vollständiger Satz der Ladestationsdokumentation beigefügt. Wir stellen sie zusammen und rekonstruieren sie, wo sie fehlt, anhand von Messungen und Berechnungen.
- Antrag auf technische Prüfung bei der zuständigen UDT-Niederlassung.
- Technische Dokumentation der Station: Schaltplan, Beschreibung und Nenndaten.
- Gutachten des Brandschutzsachverständigen.
- EU-Konformitätserklärungen und CE-Zertifikate der Ladestation.
- Protokolle der elektrischen Messungen: Schutz gegen elektrischen Schlag, Isolationswiderstand, Durchgängigkeit der Schutzleiter und Prüfung der Fehlerstrom-Schutzschalter.
- Betriebsanleitung der Ladestation.
- Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung der Installation durch eine berechtigte Person.
Den genauen Umfang der Unterlagen bestätigt die zuständige UDT-Niederlassung — er hängt vom Typ und der Leistung der Station ab.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess — Schritt für Schritt
- 1
Bestandsaufnahme
Wir analysieren die Installation, den Stationstyp und die Nutzungsweise, um festzustellen, ob ein Brandschutzgutachten und eine UDT-Abnahme erforderlich sind.
- 2
Brandschutzgutachten
Der Brandschutzsachverständige erstellt ein Gutachten für die Ladestation, konform mit dem Brandschutz des Gebäudes.
- 3
Zusammenstellung der Dokumentation
Wir sammeln und rekonstruieren — wo nötig — die für den Antrag auf technische UDT-Prüfung erforderliche Anlagendokumentation.
- 4
UDT-Abnahme
Wir melden die Station zur Prüfung an und führen bis zur Betriebszulassung der Ladestation.
Was Gutachten und Dokumentation kosten
Ausgangspreise ausgewählter Leistungen. Das genaue Angebot bestätigen wir nach der Bestandsaufnahme des Objekts.
Individuelle Brandschutzanalyse
ab 1000 złnetto / Analyse
1230 zł brutto (inkl. 23% USt.)
Vollständige Foto- und Beschreibungsdokumentation des Objekts hinsichtlich des Brandschutzes, unterzeichnet von einem berechtigten Brandschutzsachverständigen.
Stationsmessungen und Rekonstruktion der UDT-Dokumentation
Angebotindividuell
Elektrische Messungen der Station sowie Zusammenstellung und Rekonstruktion der für die technische UDT-Prüfung erforderlichen Dokumentation, unterzeichnet von einem Elektriker mit baulicher Berechtigung.
Suchen Sie die Prüfung und Messung einer laufenden Ladestation? Preise und Prüfungsrechner finden Sie auf der Seite Montage und Service.
Häufige Fragen
- Das sind zwei verschiedene Dinge. Das Gutachten des Brandschutzsachverständigen bestätigt die Übereinstimmung der Ladestation mit den Brandschutzanforderungen des Gebäudes. Die UDT-Abnahme ist eine technische Prüfung der Station durch das Amt für technische Aufsicht vor der Betriebszulassung. Das Brandschutzgutachten ist eines der Dokumente, die dem Antrag auf UDT-Prüfung beigefügt werden.
- Für individuelle (private) Ladestationen — vor allem in Mehrfamilienhäusern und Tiefgaragen. Für interne (gemeinsam genutzte) und öffentliche (allgemein zugängliche) Ladestationen — in jedem Objekt, unabhängig vom Installationsort, auch für Stationen im Freien. Es wird von einem Brandschutzsachverständigen erstellt.
- Der technischen UDT-Prüfung unterliegen öffentliche (allgemein zugängliche) und interne (in einem Objekt gemeinsam genutzte, z. B. in der Garage einer Eigentümergemeinschaft) Stationen. Eine individuelle Ladestation benötigt sie nicht — ein einzelner Punkt für einen Nutzer, z. B. eine Wallbox in einem Einfamilienhaus.
- Die Verordnung des polnischen Energieministers vom 26. Juni 2019 über die technischen Anforderungen an Ladestationen und -punkte (u. a. § 20 Nr. 9) verlangt, dass dem Antrag auf technische UDT-Prüfung ein Gutachten des Brandschutzsachverständigen beigefügt wird.
- Die Kosten eines Brandschutzgutachtens liegen üblicherweise zwischen etwa 1500 und 4000 zł und hängen von den Besonderheiten des Objekts ab; in komplexeren Fällen können sie höher sein. Ein genaues Angebot nennen wir nach der Bestandsaufnahme des Objekts.
- Man muss die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft einholen, die Auswirkung der Ladestation auf den Brandschutz des Gebäudes analysieren und ein Gutachten des Brandschutzsachverständigen einholen. Anschließend durchläuft die Station (sofern öffentlich oder intern) die technische UDT-Abnahme.
- Ja. Wir erstellen das Brandschutzgutachten und die vollständige Dokumentation für die UDT-Abnahme, realisieren Projekt und Montage und starten anschließend das Abrechnungssystem und den Service — schlüsselfertig.
Nach dem Brandschutzgutachten und der UDT-Abnahme gehen wir über zur Montage und zum Service sowie zur Inbetriebnahme des Abrechnungssystems. Für Mehrfamilienhäuser siehe auch Abrechnung des Ladens in der Eigentümergemeinschaft.

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