Domena Power
Laden in der Praxis

Gemeinsame Ladestation in der Wohnanlage

4 Min. Lesezeitaktualisiert am

Elektroauto an gemeinsam genutzten Ladestationen auf dem Parkplatz einer Wohnanlage

Nicht jeder Bewohner braucht eine eigene Ladestation an seinem Stellplatz. Solange es in der Wohnanlage erst wenige Elektroautos gibt, ist eine gemeinsame Ladestation – ein oder mehrere Ladepunkte für alle Berechtigten – ein günstigerer Einstieg für die Eigentümergemeinschaft und echter Komfort für die Bewohner. Wir erklären, wie das Laden im Wechsel funktioniert, wie es abgerechnet wird und was vorbereitet werden muss.

So funktioniert eine gemeinsame Ladestation

Die Eigentümergemeinschaft montiert eine oder mehrere Ladestationen an einem dafür vorgesehenen Ort – auf dem oberirdischen Parkplatz oder in der Garage. Nutzen können sie alle berechtigten Bewohner, nicht nur der Eigentümer eines einzelnen Stellplatzes.

Im System von Domena Power prüft der Bewohner in der App, ob der Anschluss frei ist, fährt vor, startet die Sitzung mit einem Knopfdruck und sieht laufend die geladene Energie und die Kosten. Das System ordnet jede Sitzung einer bestimmten Person und Wohnung zu, sodass die Abrechnung genauso präzise ist wie bei einer privaten Ladestation.

Rotation: So vermeiden Sie blockierte Ladestationen

Die größte Herausforderung beim Teilen sind Autos, die nach dem Laden weiter an der Ladestation stehen. Deshalb sollten Sie von Anfang an klare Regeln festlegen:

  • Benachrichtigungen in der App über das Ende des Ladevorgangs – der Fahrer weiß, wann er das Auto umparken soll.
  • Standgebühr nach dem Ende des Ladevorgangs – das System kann für jede Minute Standzeit Kosten berechnen, was wirksam dazu anhält, den Platz freizugeben.
  • Statusanzeige der Anschlüsse – die übrigen Bewohner sehen in der App, wann die Ladestation frei wird.
  • Nutzungsordnung – z. B. Laden nur bis zu einem bestimmten Batteriestand oder für eine bestimmte Dauer zu Stoßzeiten.

Wie viele Ladepunkte eine Wohnanlage braucht

Ein Elektroauto im Alltag muss nicht jeden Tag laden – bei einer typischen Fahrleistung genügen einige Stunden Laden mit 11 kW alle paar Tage. Deshalb kann ein Ladepunkt mehrere Fahrer versorgen, eine Station mit zwei Anschlüssen entsprechend mehr.

Eine gut geplante Installation berücksichtigt die angestrebte Zahl an Ladepunkten. Zum Start werden eine oder zwei Stationen montiert, weitere kommen hinzu, sobald es mehr Autos gibt – ohne Gutachten und Planung zu wiederholen.

Wie viele Bewohner auf einen Ladepunkt kommen, hängt von ihren Fahrleistungen, der Leistung der Ladestation und den Rotationsregeln ab. Eine Empfehlung erstellen wir für die konkrete Wohnanlage.

Gemeinsame Ladestation oder Ladepunkt an jedem Stellplatz

Vergleichen wir zehn Bewohner mit Elektroautos. Zehn individuelle Ladestationen bedeuten zehn Geräte, zehn Kabeltrassen und zehn Montagen – jede meist für 3.500–6.000 zł inklusive Material, zuzüglich der Ladestation selbst. Zwei gemeinsame Stationen mit je zwei Anschlüssen kosten nur einen Bruchteil davon, mit einer Kabeltrasse und einem Gutachten.

  • Gutachten und Planung: 3.000 zł netto (3.690 zł brutto) für den ersten Ladepunkt und 330 zł netto (405,90 zł brutto) für jeden weiteren.
  • Abrechnungssystem: 30 zł netto (36,90 zł brutto) monatlich für die erste Ladestation und 10 zł netto (12,30 zł brutto) für jede weitere, ohne Provision auf die Energie.
  • Geringerer Leistungsbedarf – einige Ladepunkte mit Lastmanagement statt einer ganzen Reihe, die gleichzeitig versorgt werden müssen.

Abrechnung ohne Zuzahlungen der Gemeinschaft

Jede gemeinsame Ladestation sollte einen Zähler mit MID-Zertifikat (geeichter Zähler nach EU-Messgeräterichtlinie) haben. Das System ordnet die verbrauchte Energie dem Bewohner zu, der geladen hat, und der Verwalter lädt aus dem Panel einen Bericht je Wohnung herunter und stellt Belastungsanzeigen aus. Der Preis pro kWh sollte den tatsächlichen Energiekosten der Eigentümergemeinschaft entsprechen – dann zahlt niemand für das Laden anderer mit.

Was vorbereitet werden muss

  • Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft – eine gemeinsame Ladestation ist gemeinschaftliche Infrastruktur und kein Ladepunkt für den individuellen Gebrauch.
  • Gutachten und Planung der Installation mit Bewertung der verfügbaren Leistung und der Brandschutzbedingungen.
  • Prüfungen durch das UDT (polnisches Amt für technische Überwachung) – eine Station, die für eine kostenpflichtige Ladeleistung für mehrere Nutzer verwendet wird, unterliegt ihnen.
  • Zugangs- und Rotationsregeln sowie den Preis pro kWh, der im System hinterlegt wird.

Berechnen Sie die monatliche Systemgebühr

Wir berechnen den Netto- und Bruttobetrag inkl. 23% USt. für Ihre Anzahl an Ladestationen.

Anzahl der Ladestationen (Anschlüsse)

Erster Anschluss 30 zł, jeder weitere +10 zł netto/Monat.

1

Externe Konnektivität (LTE-SIM-Karten)

Wenn die Ladestation keinen Zugang zum Internet des Objekts hat. Erste Karte gratis, jede weitere +10 zł netto/Monat.

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Ladestationen (1)30 zł
Gesamt netto / Monat30 zł
USt. 23%6,90 zł
Geschätzt brutto / Monat36,90 zł inkl. 23% USt.
Gespräch vereinbaren
* Ladestationsgruppe:Ladestationen an derselben Adresse, angebunden an dasselbe Internetnetz,Ladestationen im selben Objekt, angebunden über M2M-IT-Easy-Karten.Eine LTE-SIM-Karte ist erforderlich, wenn die Ladestation keinen Zugang zum Internet des Objekts hat. Die endgültige Anzahl der Karten bestätigen wir beim Angebot.

Häufige Fragen

  • Nein. Solange es nur wenige Elektroautos gibt, reicht eine gemeinsame Ladestation mit Zugang im Wechsel meist aus und ist zum Start deutlich günstiger. Die Installation lässt sich später erweitern.

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