Der erste Bewohner mit Elektroauto fragt meist nach seiner Ladestation. Ein Jahr später fragen fünf, und jede Einzelmontage bedeutet weitere Kabel, weitere Dokumentation und immer weniger freie Leistung. Die gemeinsame Vorbereitung des Gebäudes kehrt die Reihenfolge um: Die Eigentümergemeinschaft baut einmal eine gemeinsame Infrastruktur am Allgemeinstromzähler des Gebäudes (ADM-Zähler), und die Ladestationen kommen etappenweise hinzu. Wir erklären, was dieses Modell bringt: mehr Ladepunkte am selben Hausanschluss, Energie aus der Photovoltaik der Gemeinschaft in den Autos der Bewohner und einen Ladetarif, bei dem jeder nur für sich selbst zahlt.
Was umfasst die gemeinsame Vorbereitung des Gebäudes?
Statt jede Ladestation einzeln zu betrachten, beauftragt die Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft eine Planung für die gesamte Garage oder den gesamten Parkplatz. Es entsteht eine gemeinsame Infrastruktur, an die später nur noch die Ladestation am Stellplatz des nächsten interessierten Bewohners angedockt werden muss.
- Leistungsbewertung: wie viel Reserve der Anschluss des Gemeinschaftseigentums hat und wie das Gebäude im Tagesverlauf Energie verbraucht.
- Sammelgutachten und Planung für die angestrebte Zahl von Ladepunkten, mit Brandschutzbewertung der Garage.
- Ein Ladestationsverteiler, der hinter dem Allgemeinstromzähler versorgt wird, und Kabeltrassen entlang der Stellplätze.
- Dynamisches Lastmanagement (DLB), das darauf achtet, dass die Ladestationen die für das Gebäude verfügbare Leistung nicht überschreiten.
- Ein MID-Unterzähler (MID-zertifiziert nach EU-Messgeräterichtlinie) an jedem Ladepunkt und ein System, das den Verbrauch dem jeweiligen Bewohner zuordnet.
- Beschluss und Ladeordnung: wer sich anschließen darf, wer wofür zahlt und zu welchem Preis die Energie abgerechnet wird.
Ladestationen am ADM-Zähler: Was bringt das?
Der ADM-Zähler ist der Allgemeinstromzähler des Gebäudes – derselbe, über den Beleuchtung, Aufzüge oder die Garagenlüftung versorgt werden. Alle Ladestationen an diesen einen Zähler anzubinden, hat mehrere praktische Vorteile:
- Keine neuen Anschlüsse. Genutzt wird der bestehende Hausanschluss, sodass der Antrag beim Netzbetreiber, das Warten auf die Anschlussbedingungen und ein eigener Energievertrag für jeden Bewohner entfallen.
- Eine Infrastruktur statt vieler Kabel. Ein gemeinsamer Verteiler und gemeinsame Kabeltrassen ersetzen Leitungen, die von den Zählern der einzelnen Wohnungen durch Treppenhäuser und Decken gezogen werden – und jede solche Durchführung durch die Grenze eines Brandabschnitts muss gesondert abgeschottet werden.
- Gemeinsamer Leistungspool. Dynamisches Lastmanagement funktioniert nur, wenn die Ladestationen hinter einem Zähler liegen und das System die Gesamtlast sieht.
- Energie aus der Photovoltaik der Gemeinschaft gelangt in die Autos. Die PV-Anlage ist hinter dem Zähler des Gemeinschaftseigentums angeschlossen, sodass nur Ladestationen am selben Zähler ihre Überschüsse verbrauchen.
- Möglicherweise günstigerer Tarif. Der Allgemeinstromzähler eines Wohngebäudes wird in Polen in der Regel in der Tarifgruppe G abgerechnet – derselben wie Haushalte. Ob er nach dem Anschluss der Ladestationen darin bleibt, beurteilen der Stromlieferant und der Netzbetreiber, deshalb klären wir das vor der Planung.
- Niedrigere Einstiegskosten für den Bewohner. Er zahlt für seine Ladestation mit Unterzähler und ein kurzes Kabelstück, nicht für eine komplette Installation von Grund auf.
- Aufsicht über Sicherheit und Prüfungen. Die gemeinsame Ladeinstallation ist Teil der Elektroinstallation des Gebäudes, der Verwalter hat sie also unter Kontrolle: eine Dokumentation, gemeinsame Messungen und wiederkehrende Prüfungen sowie eine einzige Anbindung an die Sicherheitssysteme – Brandschutz-Hauptschalter und Brandmeldeanlage. Bei Ladestationen, die über die Wohnungszähler versorgt werden, ist jede Installation privat, und ihre Prüfungen lassen sich kaum durchsetzen.
Voraussetzung für den Erfolg: eine verlässliche Messung. Da die Ladeenergie über den Zähler der Gemeinschaft läuft, braucht jeder Ladepunkt einen MID-Unterzähler und die Abrechnung klare Regeln. Andernfalls landen die Kosten für fremdes Laden bei allen.
Variante 1: ein ADM-Zähler für den gesamten Allgemeinbereich
Die Ladestationen werden an den bestehenden Allgemeinstromzähler angeschlossen – denselben, über den Beleuchtung, Aufzüge und Garage abgerechnet werden, in der Regel in der Tarifgruppe G. Das ist die einfachste Variante.
- Zählpunkt: der bestehende Allgemeinstromzähler, ohne Antrag beim Netzbetreiber, ohne neuen Vertrag und ohne zusätzliche Fixkosten.
- Leistung: Das dynamische Lastmanagement berücksichtigt die Last des gesamten Gebäudes und gibt den Ladestationen die Leistung weiter, die Aufzüge oder Beleuchtung gerade nicht benötigen.
- Photovoltaik: Die Anlage der Gemeinschaft liegt hinter demselben Zähler, ihre Überschüsse fließen also in die Autos.
- Abrechnung: Ladestrom und Allgemeinstrom stehen auf einer Rechnung.
- Tarif: ein Tarif und eine Vertragsleistung für Gebäude und Ladestationen.
- Voraussetzung: Jeder Ladepunkt braucht einen MID-Unterzähler, und die Abrechnung muss auf dessen Werten beruhen.
- Voraussetzung: Die Tarifgruppe ist nach dem Anschluss der Ladestationen mit dem Lieferanten zu klären, denn eine Änderung würde den gesamten Zähler betreffen.
Variante 2: zusätzlicher ADM-Zähler nur für die Ladestationen
Die Gemeinschaft beantragt einen zweiten Zählpunkt, der ausschließlich für die Ladestationen bestimmt ist. Die Ladestationen bilden weiterhin eine Gruppe mit dynamischem Lastmanagement und MID-Unterzählern, haben aber einen eigenen Zähler und eine eigene Rechnung.
- Zählpunkt: ein eigener Zähler und ein eigener Stromvertrag für die Ladestationen.
- Leistung: Das dynamische Lastmanagement arbeitet innerhalb der Leistung dieses Zählers, unabhängig von der Last des übrigen Gebäudes.
- Photovoltaik: Eine Anlage hinter dem Hauptzähler des Allgemeinbereichs versorgt die Elektroautos nicht direkt. Ihre Überschüsse gehen ins Netz, die Ladestationen beziehen den Strom über ihren eigenen Zähler.
- Abrechnung: Die Rechnung dieses Zählers enthält nur den Ladestrom, die Summe der Unterzähler sollte also zur Rechnung passen.
- Tarif: ein eigener Tarif, der auf das Laden abgestimmt werden kann (z. B. ein Zweitarif mit günstigerer Nacht), unabhängig von den Rechnungen für Aufzüge und Beleuchtung.
- Voraussetzung: ein Antrag beim Netzbetreiber auf einen neuen Zählpunkt – mit Wartezeit, Kosten für Messeinrichtung oder Anschluss und zusätzlichen Fixkosten.
- Voraussetzung: ein MID-Unterzähler an jedem Ladepunkt, um den Strom auf die Bewohner aufzuteilen.
- Voraussetzung: Klärung der Tarifgruppe mit dem Lieferanten. Ein Zähler, der ausschließlich Ladestationen versorgt, kann anders eingestuft werden als der Allgemeinstromzähler.
Welche Variante wählen?
Ein einziger ADM-Zähler bewährt sich, wenn die Gemeinschaft Photovoltaik oder nur eine begrenzte Leistungsreserve hat und jede freie Kilowattstunde des Gebäudes nutzen will. Ein eigener Zähler ist zu erwägen, wenn viele Ladepunkte geplant sind, die Gemeinschaft die Ladekosten strikt von den Kosten des Allgemeinbereichs trennen will oder ohnehin zusätzliche Leistung beantragt werden muss.
In beiden Varianten zahlt der Bewohner nur seinen eigenen Verbrauch laut Unterzähler. Die Wahl beeinflusst die Investitionskosten, die Zahl der möglichen Ladepunkte und die Art der Abrechnung – deshalb klären wir sie bei der Leistungsbewertung und im Gutachten.
Dynamisches Lastmanagement: mehr Ladepunkte am selben Hausanschluss
Bei fester Zuteilung blockiert jede Ladestation dauerhaft ihre volle Leistung, auch wenn niemand lädt. Die Leistungsreserve ist nach wenigen Ladepunkten erschöpft, und weitere Bewohner erhalten eine Absage. Dynamisches Lastmanagement (DLB) misst die aktuelle Last des Gebäudes und verteilt die freie Leistung auf die Autos, die in diesem Moment tatsächlich laden.
Beispiel: Das Gebäude hat 40 kW Reserve. Bei fester Zuteilung von 11 kW pro Ladepunkt finden 3 Ladestationen Platz. Mit DLB und einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,4 versorgt dieselbe Reserve rund 9 Ladepunkte mit je 11 kW – und nachts, wenn Aufzüge und Beleuchtung wenig beziehen, gibt das System den Ladestationen auch die freie Leistung des Gebäudes.
Für den Bewohner bedeutet das: In Spitzenzeiten lädt das Auto langsamer, ist aber bis zum Morgen geladen. Für die Gemeinschaft: Die Anschlussleistung muss nicht erhöht werden, und es fallen keine Entgelte für ihre Überschreitung an.
Beispielrechnung. Die verfügbare Reserve und den Gleichzeitigkeitsfaktor legt der Planer nach der Leistungsbewertung des konkreten Gebäudes fest.
Photovoltaik der Gemeinschaft und Mieter-Prosument
Seit dem 1. Oktober 2023 können Eigentümergemeinschaften und Genossenschaften als Mieter-Prosument (prosument lokatorski) auftreten – ein polnisches gesetzliches Modell. Die Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus (bis 50 kW und nicht mehr als die Anschlussleistung des Gebäudes) ist hinter dem Zähler des Gemeinschaftseigentums angeschlossen. Energie, die in derselben Stunde verbraucht wird, in der sie erzeugt wurde, kostet nichts. Überschüsse werden zum Marktpreis auf ein Prosumentenguthaben umgerechnet und der Gemeinschaft zu 100 % ausgezahlt – damit lassen sich Energierechnungen bezahlen oder die Abgaben der Bewohner senken.
Das Problem: Der Marktpreis ist an sonnigen Mittagen oft sehr niedrig, und das Gemeinschaftseigentum verbraucht tagsüber wenig. Ladestationen am selben Zähler verändern diese Rechnung: Die Autos nehmen die Energie vom Dach vor Ort ab, bevor sie für einen Bruchteil des Preises ins Netz geht.
- Jede kWh vom Dach, die im Auto verbraucht wird, ist für die Gemeinschaft so viel wert, wie eingekaufte Energie kostet – und nicht so viel, wie der Verkauf ins Netz einbringt.
- Die Gemeinschaft kann diese Energie mit dem Bewohner zum Einkaufspreis aus dem Netz abrechnen: Der Bewohner zahlt nicht zu viel, und die Differenz bleibt im Budget des Gebäudes.
- Ein höherer Eigenverbrauch bedeutet eine schnellere Amortisation der Photovoltaikanlage.
Photovoltaik ist keine Voraussetzung – das Modell mit ADM-Zähler und DLB funktioniert auch ohne sie. Die Antragsrunde für den EE-Zuschuss (Grant OZE, Förderung von bis zu 50 % der Anlagenkosten) endete am 30. Juni 2026; aktuelle Förderprogramme prüfen wir im Rahmen der Planung.
Tarif des ADM-Zählers: Zu welchem Preis kauft die Gemeinschaft Energie ein?
In diesem Modell gibt es zwei verschiedene Tarife. Der erste ist die Tarifgruppe des ADM-Zählers, also der Preis, zu dem die Gemeinschaft Energie beim Versorger einkauft. Das Gemeinschaftseigentum von Wohngebäuden – Beleuchtung, Aufzüge, Wärmeübergabestationen, Garagen, in denen keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird – wird in der Gruppe G abgerechnet, derselben wie Privathaushalte.
Die Gemeinschaft kann einen Eintarif (G11) oder einen Zweitarif (z. B. G12w) wählen, der nachts und an Wochenenden günstiger ist. Das Laden der Autos verlagert den Verbrauch genau in diese Stunden, daher lohnt es sich, den Tarif nach Inbetriebnahme der Ladestationen neu durchzurechnen.
Die Tarifgruppe für einen konkreten Zähler legen der Stromlieferant und der Netzbetreiber anhand der tatsächlichen Nutzung der Energie fest. Die Definition der Gruppe G nennt das Laden von Fahrzeugen nicht ausdrücklich und setzt voraus, dass keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt – deshalb beruht die Abrechnung der Bewohner auf Kostenerstattung, nicht auf einer Marge. Die Einstufung klären wir mit dem Lieferanten, bevor die Ladestationen in Betrieb gehen.
Ladetarif: Zu welchem Preis lädt der Bewohner?
Der zweite Tarif ist ein interner. Als Ladetarif bezeichnen wir den kWh-Preis, zu dem die Gemeinschaft das Laden am ADM-Zähler mit den Bewohnern abrechnet. Das ist keine offizielle Tarifgruppe des Energieversorgers, sondern eine Preisliste, die per Beschluss oder Ladeordnung festgelegt und im Abrechnungssystem hinterlegt wird.
- Woraus er sich zusammensetzt: Energiepreis und Netzentgelte aus der Rechnung der Gemeinschaft und zusätzlich – wenn die Gemeinschaft es so beschließt – ein Anteil an den Unterhaltskosten der Infrastruktur (Systemabo, Prüfungen).
- Ohne Marge und Provision: Der Bewohner zahlt einen Preis nahe dem Haushaltsstrompreis, deutlich niedriger als an öffentlichen Ladestationen, und die Gemeinschaft erhält ihre Kosten auf die Kilowattstunde genau zurück.
- Varianten im System von Domena Power: ein fester kWh-Preis oder ein Zweizonentarif – mit günstigerer Zone nachts oder in den Stunden der PV-Erzeugung. Ein dynamischer Tarif auf Basis der Marktpreise (RCE, polnischer Marktpreis für Strom) wird bald verfügbar sein.
- Eigene Preise für Personen außerhalb der Gemeinschaft, z. B. Gäste oder Mieter von Gewerbeeinheiten, wenn die Gemeinschaft ihnen das Laden ermöglicht.
- Transparenz: Der Bewohner sieht in der App den Preis und die Kosten jedes Ladevorgangs, und der Verwalter erhält eine Aufstellung für die Abgaben oder Belastungsanzeigen.
Wer zahlt wofür?
- Gemeinsame Infrastruktur (Gutachten, Planung, Verteiler, Kabeltrassen, DLB) – die Gemeinschaft oder die Gruppe der interessierten Bewohner; die Aufteilung regelt ein Beschluss.
- Ladestation mit MID-Unterzähler und ihr Anschluss – der Bewohner, der sie nutzt.
- Energie – jeder Bewohner nach den Werten seines Unterzählers, zum Ladetarif.
- Abrechnungssystem – ein festes Abo pro Ladestation, ohne Provision auf die Energie.
Wie bereitet man das Gebäude Schritt für Schritt vor?
- Bewertung von Leistung und Bedarf: Reserve des Hausanschlusses, Zahl der Stellplätze, Interesse der Bewohner heute und in einigen Jahren.
- Sammelgutachten und Planung für die Zielzahl der Ladepunkte.
- Beschluss und Ladeordnung, einschließlich Ladetarif und Regeln für die Aufteilung der Infrastrukturkosten.
- Bau der gemeinsamen Infrastruktur für die angestrebte Zahl von Ladepunkten.
- Montage der Ladestationen in Etappen – in dem Maße, wie Elektroautos hinzukommen.
- Inbetriebnahme des Abrechnungssystems und Übergabe des App-Zugangs an die Bewohner.