Ladestation in der Tiefgarage und Brandschutz
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Fot. Jakub ZerdzieckiWenn in der Garage Ladestationen entstehen sollen, wollen Verwaltungsbeiräte von Eigentümergemeinschaften und Verwalter oft auf Nummer sicher gehen: eine Löschdecke kaufen, Sprinkler über den Ladeplätzen nachrüsten, Trennwände zwischen den Stellplätzen aufstellen oder an jeder Ladestation einen roten Not-Aus-Taster montieren. Ein Teil dieser Ideen verbessert die Sicherheit nicht, manche verschlechtern sie sogar. Wir erklären, was Sie nicht auf eigene Faust tun sollten, was keinen Sinn ergibt und worauf der Brandschutz einer Garage mit Ladestationen tatsächlich beruht.
Die Brandsicherheit einer Garage ergibt sich aus ihrer Planung: der Aufteilung in Brandabschnitte, Lüftung und Entrauchung, Fluchtwegen, der Brandmeldeanlage (falls vorhanden) und dem Brandschutz-Hauptschalter. Diese Elemente hängen zusammen und sind in der Brandschutzordnung des Gebäudes beschrieben — die Änderung eines Elements wirkt sich auf die übrigen aus.
Deshalb sollte jede Änderung, die diese Bedingungen berührt, ein Sachverständiger für Brandschutz beurteilen. Die Richtlinien des CNBOP-PIB (polnisches Forschungszentrum für Brandschutz), der Hauptkommandantur der PSP (KG PSP; PSP = Staatliche Feuerwehr Polens) und des Polnischen Verbands für Neue Mobilität (PSNM) für Garagen mit Lademöglichkeit für Elektroautos (2. Auflage, 2025) sind keine Rechtsvorschrift, doch die Richtung ist klar: schnelle Branderkennung, Begrenzung der Brandausbreitung und gute Bedingungen für die Einsatzkräfte — abgestimmt auf das Risiko des konkreten Objekts und nicht nach einer Liste für alle Fälle.
In Gesprächen über den Brandschutz einer Garage vermischen sich drei Arten von Anforderungen mit ganz unterschiedlicher Verbindlichkeit:
Das gilt auch umgekehrt: Kann ein Gebäude eine gesetzliche Anforderung nicht erfüllen, ist eine Ersatzlösung möglich — auf Grundlage eines Gutachtens des Sachverständigen, abgestimmt mit dem Woiwodschaftskommandanten der PSP (Art. 6a des polnischen Brandschutzgesetzes). Eine solche Lösung darf den Brandschutz des Objekts nicht verschlechtern.
Vor diesem Hintergrund gilt: Keine Vorschrift verlangt eine Löschdecke, Sprinkler nur über den Ladestationen, Trennwände zwischen den Stellplätzen oder Not-Aus-Taster an jeder Station, nur weil in der Garage geladen wird. Solche Lösungen können als Empfehlung des Sachverständigen oder als Entscheidung des Bauherrn, abgestimmt auf das Risiko des Objekts, in die Planung aufgenommen werden. Verpflichtend werden sie erst als Teil einer mit der PSP abgestimmten Ersatzlösung — dann ersetzen sie eine gesetzliche Anforderung und müssen umgesetzt werden.
Eine gewöhnliche Löschdecke, wie man sie aus Küche oder Büro kennt, dient zum Löschen kleiner Brände — einer Pfanne oder von Kleidung. Für ein Auto ist sie schlicht zu klein.
Für Fahrzeuge werden große Löschdecken eingesetzt: Sie haben mehrere Dutzend Quadratmeter, wiegen rund 30 kg und müssen von mindestens zwei Personen ausgebreitet werden. Die Feuerwehr testet sie und führt sie zunehmend mit, und Experten der PSP weisen darauf hin, dass sie zur Ausstattung von Garagen gehören können — für das Objektpersonal, das in der Anfangsphase eines Brandes das brennende Fahrzeug von den benachbarten abschirmt. Einen entwickelten Batteriebrand löscht die Decke jedoch nicht (Zellen im Thermal Runaway erzeugen selbst Sauerstoff), und die Einsatzverfahren nennen sie nicht als Löschmethode.
Das Problem beginnt, wenn die Decke in der Garage der Eigentümergemeinschaft für die Bewohner hängt:
Eine Sprinkleranlage in der Garage funktioniert. Untersuchungen und Erfahrungen der Feuerwehr zeigen, dass Wasser die Temperatur um ein brennendes Auto senkt und das Übergreifen des Feuers auf benachbarte Fahrzeuge begrenzt. Das Problem ist nicht die Idee an sich, sondern die Umsetzung auf die Schnelle: ein paar Sprinklerköpfe über den Ladeplätzen, angeschlossen an die Trinkwasserleitung des Gebäudes.
Trennwände aus Platten, Blech oder Gitter zwischen den Stellplätzen wirken wie ein einfacher Weg, Elektroautos abzugrenzen. Eine solche Wand ist jedoch keine brandschutztechnische Abtrennung und kann die Bedingungen in der Garage sogar verschlechtern:
Experten der PSP nennen ortsfeste Löschanlagen und lokale brandschutztechnische Abtrennungen als Mittel, um die Brandentwicklung in der Anfangsphase zu begrenzen — besonders bei einer hohen Konzentration von Ladepunkten, in schwer zugänglichen Bereichen der Garage und in Untergeschossen.
Der Unterschied: Es handelt sich um Lösungen, die sich aus einer Risikoanalyse ergeben — geplant und abgestimmt von einem Sachverständigen, ausgeführt mit Produkten mit nachgewiesener Feuerwiderstandsfähigkeit oder als vollständige Löschanlage, gekoppelt mit der Brandmeldeanlage des Gebäudes. Sie sind keine Zugabe, die man bei der Montage der Ladestationen nebenbei aufstellt.
Ein roter Not-Aus-Taster an jeder Ladestation scheint eine naheliegende Schutzmaßnahme zu sein. In einem Gebäude mit Brandschutz-Hauptschalter (PWP) bringt er meist nichts. Der PWP ist in Brandabschnitten mit einem Rauminhalt über 1.000 m³ vorgeschrieben (§ 183 der polnischen technischen Bauvorschriften), befindet sich am Haupteingang oder am Hausanschluss, ist gekennzeichnet — und genau ihn nutzt die Feuerwehr. In Garagen mit Brandmeldeanlage wird die Versorgung der Ladestationen nach einem Alarm zusätzlich automatisch abgeschaltet.
Der Umfang der Schutzmaßnahmen hängt vom Gebäude, der Zahl der Ladepunkte und den vorhandenen Anlagen ab — er wird vom Sachverständigen nach einer Analyse des Objekts festgelegt. Dieser Artikel ersetzt kein Brandschutzgutachten.
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* Gilt für den Anschluss an die vorhandene Verteilung des Gebäudes, sofern die vollständige erforderliche Elektrodokumentation des Gebäudes sowie die Grundrisse bereitgestellt werden.
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