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Recht und Pflichten

Ladestationen in Neubauten: Vorschriften in Polen

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Neue Wohnanlage mit Mehrfamilienhäusern und Baukran – ein Bauträgerprojekt im BauFot. Shox Art

Neubauten mit Stellplätzen müssen in Polen für das Laden von Elektrofahrzeugen vorbereitet sein – und die EU-Gebäuderichtlinie EPBD legt die Messlatte noch höher. Für Bauträger ist das nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Planungsentscheidung, die auf Jahre über Kosten, Komfort der Bewohner und Attraktivität des Projekts bestimmt. Wir erklären, welche Vorschriften für Ladestationen in Neubauten gelten und wie Sie die Infrastruktur so planen, dass sie nach der Übergabe nicht umgebaut werden muss.

Welche Vorschriften heute gelten

Die Anforderungen an Neubauten ergeben sich aus dem polnischen Gesetz über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe. Sie hängen von der Art des Gebäudes und der Zahl der Stellplätze ab:

  • Neue Wohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen – Leerrohre bzw. Kabelkanäle für elektrische Leitungen an allen Stellplätzen (passive Infrastruktur). Die Ladestationen selbst müssen nicht sofort montiert werden.
  • Neue Nichtwohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen – mindestens ein Ladepunkt sowie Leerrohre, die die Montage eines Ladepunkts an mindestens jedem fünften Stellplatz ermöglichen.
  • Umgebaute Gebäude – dieselben Anforderungen, wenn die Umbaukosten 25 % des Gebäudewerts übersteigen und die Kosten der Ladeinstallation 7 % der Umbaukosten nicht überschreiten.

Was die EPBD-Richtlinie ändert

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD) geht weiter als die derzeitigen polnischen Vorschriften. Die Umsetzungsfrist ist am 29. Mai 2026 abgelaufen, und die Anforderungen sollen unter anderem in die technischen Bedingungen für Gebäude einfließen. Für neue Projekte bedeutet das:

  • Wohngebäude mit mehr als 3 Stellplätzen – Vorverkabelung von mindestens 50 % der Stellplätze und Leerrohre an den übrigen.
  • Nichtwohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen – mindestens 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze, Vorverkabelung von mindestens 50 % der Stellplätze und Leerrohre an den übrigen.

Stand: September 2026. Die EPBD-Anforderungen gelten in Polen nach ihrer Umsetzung in nationales Recht. Ein heute geplantes Gebäude wird jahrzehntelang genutzt, daher empfehlen wir, von Anfang an nach EPBD-Standard zu planen. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Leerrohre, Vorverkabelung und fertige Ladepunkte

Die Vorschriften unterscheiden drei Vorbereitungsstufen. Jede weitere kostet in der Bauphase mehr, aber deutlich weniger, als sie im genutzten Gebäude nachzurüsten:

  • Leerrohre (passive Infrastruktur) – leere Trassen: Kabelrinnen, Schutzrohre und Durchführungen, über die sich künftig eine Leitung zum Stellplatz verlegen lässt.
  • Vorverkabelung – Zuleitungen, die bereits bis zu den Stellplätzen verlegt und so abgeschlossen sind, dass sich die Montage der Ladestation auf deren Anschluss beschränkt.
  • Fertiger Ladepunkt – eine montierte und in Betrieb genommene Ladestation, idealerweise mit MID-Zähler (geeichter Zähler nach EU-Messgeräterichtlinie) und OCPP-Unterstützung.

Was Sie planen sollten, um später nicht umzubauen

  • Eine Anschlussleistung mit Reserve für das Laden oder ein dynamisches Lastmanagement (DLB), mit dem sich alle Stellplätze an einem vernünftig dimensionierten Anschluss versorgen lassen.
  • Einen Verteiler mit Platz für Schutzeinrichtungen und MID-Zähler weiterer Ladepunkte.
  • Kabeltrassen für die angestrebte Zahl an Stellplätzen – nicht nur für die ersten Ladestationen.
  • Konnektivität in der Garage – Netzwerkverkabelung oder Platz für einen Router mit SIM-Karte, denn ohne Internet kann eine Ladestation die Bewohner nicht abrechnen.
  • Brandschutzanforderungen für die Tiefgarage, bereits in der Planungsphase mit einem Sachverständigen für Brandschutz abgestimmt.
  • Das Abrechnungsmodell nach der Übergabe – wer Betreiber der Ladestationen wird und wie die Bewohner für die Energie bezahlen.

Warum es jetzt günstiger ist

Kabeltrassen und Zuleitungen im Rohbau zu verlegen, geschieht zusammen mit dem Rest der Installation. Dieselbe Arbeit im fertiggestellten Gebäude bedeutet Stemmarbeiten, Deckendurchbrüche, Arbeiten in der laufenden Garage und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu jeder Änderung. Hinzu kommen separate Gutachten und Planungen, wenn sich Bewohner einzeln mit Ladestationen melden.

Eine Sammelplanung in der Projektphase umfasst alle Stellplätze. Bei Domena Power kosten Gutachten und Planung 3.000 zł netto (3.690 zł brutto) für den ersten Ladepunkt und 330 zł netto (405,90 zł brutto) für jeden weiteren.

E-Mobilitäts-Infrastruktur als Verkaufsargument

Für Käufer einer Wohnung mit Stellplatz entscheidet die Ladebereitschaft immer häufiger über die Wahl. Ein Stellplatz mit verlegter Zuleitung oder funktionierender Ladestation ist ein konkretes Argument im Exposé – und ein Gebäude, das mit einem funktionierenden Abrechnungssystem übergeben wird, erspart der künftigen Eigentümergemeinschaft Streit darüber, wer den Strom bezahlt.

Nach der Übergabe: ein System statt eines Problems

Die Ladestation allein löst die Abrechnungsfrage nicht. Mit dem System von Domena Power ist jede Sitzung einem Bewohner und einer Wohnung zugeordnet, und der Verwalter lädt Berichte für die Belastungsanzeigen herunter. Der Bauträger übergibt der Eigentümergemeinschaft eine funktionierende, geordnete Infrastruktur und bleibt nicht auf Betriebspflichten sitzen. Das Abonnement kostet 30 zł netto monatlich für die erste Ladestation und 10 zł netto für jede weitere, ohne Provision auf die Energie.

Häufige Fragen

  • Die geltenden polnischen Vorschriften verlangen in neuen Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen Leerrohre für Kabel an jedem Stellplatz, aber keine fertigen Ladestationen. Die EPBD-Richtlinie sieht zusätzlich eine Vorverkabelung von mindestens der Hälfte der Stellplätze bereits ab mehr als 3 Stellplätzen vor.

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